Jede/r Versicherte ist verpflichtet einmal pro Quartal vor Beginn der Behandlung die elektronische Gesundheitskarte in der Praxis vorzulegen.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Rezeptbestellungen über unseren Anrufbeantworter vorzubestellen. Das E-Rezept bietet für Sie mehr Komfort, da Sie sich Papierrezepte und auch Wege sparen können.
Nur wenn Ihre Gesundheitskarte im aktuellen Quartal in der Praxis vorgelegt wurde, können die E-Rezepte in der Regel nach 2 Werktagen in der Apotheke Ihrer Wahl eingelöst werden.
Das E-Rezept umfasst zu Beginn nur die Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Folgende Verschreibungsarten erfolgen weiter per Papierausdruck und müssen in unserer Praxis abgeholt werden:
- Privatrezepte
- BtM-Rezepte
- Hilfsmittel, z.B. Teststreifen, Nadeln, Katheterbedarf, Einlagen, o.ä.
- Digitale Gesundheitsanwendungen
- Enterale Ernährung
- Verordnungen zulasten von sonstigen Kostenträgern, z.B. Sozialhilfe, Bundespolizei, Bundeswehr
- Verordnungen für im Ausland Versicherte
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