E-Rezepte

Jede/r Versicherte ist verpflichtet einmal pro Quartal vor Beginn der Behandlung die elektronische Gesundheitskarte in der Praxis vorzulegen.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Rezeptbestellungen über unseren Anrufbeantworter vorzubestellen. Das E-Rezept bietet für Sie mehr Komfort, da Sie sich Papierrezepte und auch Wege sparen können.

Nur wenn Ihre Gesundheitskarte im aktuellen Quartal in der Praxis vorgelegt wurde, können die E-Rezepte in der Regel nach 2 Werktagen in der Apotheke Ihrer Wahl eingelöst werden.

Das E-Rezept umfasst zu Beginn nur die Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Folgende Verschreibungsarten erfolgen weiter per Papierausdruck und müssen in unserer Praxis abgeholt werden:

  • Privatrezepte
  • BtM-Rezepte
  • Hilfsmittel, z.B. Teststreifen, Nadeln, Katheterbedarf, Einlagen, o.ä.
  • Digitale Gesundheitsanwendungen
  • Enterale Ernährung
  • Verordnungen zulasten von sonstigen Kostenträgern, z.B. Sozialhilfe, Bundespolizei, Bundeswehr
  • Verordnungen für im Ausland Versicherte

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